Die Bauherrenpflicht nach SIA118 sieht vor, dass vor Beginn der Bauarbeiten erforderliche Beweismittel zur Feststellung an benachbarten Gebäuden erstellt werden müssen.
Die Bauherrenpflicht nach SIA118 sieht vor, dass vor Beginn der Bauarbeiten erforderliche Beweismittel zur Feststellung an benachbarten Gebäuden erstellt werden müssen.
Vor Baubeginn wird ein Rissprotokoll erstellt, in dem alle Risse und Schäden an den umliegenden Gebäuden dokumentiert und beschrieben werden. Die Dokumentation dient vorwiegend zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Das Dokument muss durch alle beteiligten Parteien unterschrieben werden und bildet die Beweisgrundlage bei auftretenden Schäden. Falls sich durch Bauarbeiten die bestehenden Risse und Schäden an Nachbargebäuden erweitern oder weitere Risse entstehen, kann im Rissprotokoll der Zustand der Gebäude bezüglich Risse vor Beginn der Bauarbeiten eingesehen werden.